Sehr geehrter Ratsuchender,
hier können Sie ausschließlich versuchen, eine ordentliche Kündigung innerhalb der Probearbeitszeit seitens des Arbeitgebers zu erlangen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Alle anderen von Ihnen angedachten Lösungen sind nicht zulässig und können daraüber hinaus sogar noch eine strafrechtliche Wirkung entfalten.
Eine andere Möglichkeit wäre eventuell noch eine Eigenkündigung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht weiter ausüben konnten. Dafür gibt Ihre derzeitige Sachverhaltsdarstellung ("niemals Spaß machen..nur im geringem Maße dem Tätigkeitsfeld meines erlernten Berufes" ) aber keinen Ansatzpunkt her.
Daher sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen, damit dieser die ordentliche Kündigung ausspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Herr Bohle,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich werde mich morgen mit meinem AG in Verbindung setzen und versuchen eine ordentliche Kündigung seinerseits zu erziehlen.
Eine zusätzliche Frage hätte ich aber noch.
Darf ich auf die Zahlung des heutigen gesetzlichen Feiertags freiwillig verzichten und dem AG weitere Kosten zu ersparen damit er in eine ordentliche Kündigung einwilligt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein solcher Verzicht wäre möglich und sicherlich auch keine schlechte Ausgangsbasis für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle