einseitige Änderung des Arbeitsvertrages oder nicht?
vom 4.1.2006
25 €
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Es geht um meinen Urlaubsanspruch: In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: ########### 1) Die Arbeitnehmerin erhält kalenderjährlich Erholungsurlaub n einem Umfang, der der Anzahl der regelmäßig von ihr pro Woche gleisteten Arbeitstage im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Volzeitkraft entspricht. 2) Der Arbeitgeber gewährt pro kalenderjahr Erholungsurlaub i.H.v. 28 Werktagen. ... Ich habe im BUNDESURLAUBSGESETZ folgenden Passus gefunden: ########### Nach § 28 III EKT-MTV wird der Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf das dem Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr übertragen und ist spätestens bis zum 30.6. zu nehmen.