Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, wobei ich davon ausgehe, dass es so eine mündliche Vereinbarung gilt. Sie ist nur schwer zu beweisen, aber ohnen Nachweis gelten dann die gesetzlichen Mindestlöhne nach dem MiLoG und auch (Mindest-)Urlaubsansprüche nach dem BUrlG, sofern nicht noch ein Tarifvertrag eingreift.
Dann aber haben Sie schon einen Arbeitsvertrag, der auch nicht fristlos gekündigt werden kann, wenn Sie die Unterschrift unter einer Vereinbarung verweigern, die Sie nicht eingehen wollen.
Denn einseitig kann der Arbeitgeber eine Abänderung nur mit einer änderungskündigung (Kündigung, verbunden mit einem neuen Vertragsangebot) durchsetzen. Jeder Druck zur Unterschrift mit Kündigungsandrohung würde eine solche Kündigung dann nach §§ 138
, 242 BGB
unwirksam machen, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz noch nicht eingreifen sollte.
Sprechen Sie daher nochmals mit dem Arbeitgeber, dass Sie einen allumfassenden Arbeitsvertrag haben möchten; das Recht auf so einen Vertrag haben Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Noch eine Frage, was passiert, wenn ich diese Vereinbarung unterschreibe? Muss ich Sanktionen zu befürchten, falls ich z.B. mit meinen Mann über die Arbeit rede? Strafen sind bis zu 2000€
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, Strafen sind dann so nicht zu befürchten, sofern Sie keine Betriebsgeheimnisse oder Namen mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg