Befristeter Arbeitsvertrag an Hochschule
vom 1.11.2007
65 €
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Bei einer weiteren Anstellung müsste ich also einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, was aber mit dem Argument abgelehnt wurde, dass momentan keine unbefristeten Stellen geschaffen werden sollen. Da ich nicht an einem Lehrstuhl, sondern im Service-Bereich arbeite, nicht promoviere (meine Stelle ist gar nicht dafür vorgesehen) und keine Lehre mache, ist meine Tätigkeit nach meiner Ansicht als Dauertätigkeit zu sehen, die auch nach meinem Ausscheiden fortgeführt werden soll, worauf auch deutlich dadurch hingewiesen wird, dass schon ein offizielles Stellenangebot der Hochschule vorliegt, das genau meine Tätigkeitsbeschreibung enthält. Meine Frage lautet daher, ob es einer Hochschule (speziell in NRW) gestattet ist, einen Mitarbeiter durch einen neuen Mitarbeiter mit exakt gleichen Tätigkeiten zu ersetzen, nur um die Entfristung eines Arbeitsvertrages zu verhindern.