Nachträgliche Änderung der Kündigungsfrist
vom 30.8.2016
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
In meinem ursprünglich befristeten Anstellungsvertrag war eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende festgesetzt. Laut Personalabtlg erhielt ich zur Entfristung ein Schreiben in dem zusätzlich stand, dass sich die Kündigungsfrist auf sechs Wochen zum Quartal erhöht. Dies ist etliche Jahre her und besagtes Schreiben ist in meinen (gut gepflegten) Unterlagen unauffindbar.