Welches Gehalt als Grundlage des Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
vom 23.7.2009
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Die dazugehörige Änderungskündigung und den neuen AV habe ich nicht unterschrieben und gehe nun gerichtlich dagegen vor.