Eigene Kündigung nach Beantragung von Elternzeit
vom 18.4.2018
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Ich plane meine Kündigung zum 30.05.2018 schriftlich an A zu übergeben. Da ich als Vater noch Anspruch auf (übertragene) Elternzeit habe, habe ich vom 02.07. bis zum 27.07. selbige beantragt und auch von der Personalabteilung und meinem Chef mit dem heutigen Tag fernmündlich genehmigt bekommen. ... (Anspruch auf Elterngeld besteht in meinem Fall ohnehin nicht mehr, da es sich um übertragene Elternzeit handelt) Vielen Dank!