Arbeit am Samstag oder während des Urlaubs zurückholen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
In unseren Arbeitsverträgen steht u.A: "Der AN verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang auch Samstags, sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten." Ist es daher möglich unsere AN (z.B. wegen eines Umzuges) zu verpflichten am Samstag zwischen (bspw.) 8 - 17 Uhr zur Arbeit bzw. zum Umzug zu kommen?