Ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit Juli 2001 in meinem jetzigen Betrieb.
In meinem Arbeitsvertrag ist unter "Küdigung" folgendes angegeben:
"Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende".
Ich möchte so früh wie möglich aus dem Unternehmen austreten und deshalb hier meine Fragen: gilt diese Kündigungsfrist für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber?
Oder gilt für den Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist (die in meinem Fall 1 Monat betragen würde)?
bzw. um die Frage einfacher zu formulieren: gibt es eine Möglichkeit früher austreten zu können als den 30.06.06?
Die in Ihrem Arbeitsvertrag genannte Kündigungsfrist gilt selbstverständlich für Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Die Kündigung des Arbeitsvertrages wird Ihnen daher frühestens zum 30. Juni möglich sein - alles andere wäre Verhandlungssache. Möglicherweise entspricht der Arbeitgeber Ihrem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung. Einen Anspruch darauf werden Sie aber nicht haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.