In dieser Zeit wurde ich zweimal befördert, jedoch ohne neuen Arbeitsvertrag oder Lohnerhöhung. ... Verweigerung der Urlaubsabgeltung und Dezembergehalt: Trotz meiner fristlosen Kündigung und dem regulären Kündigungsfrist von einem Monat wurde mir die Auszahlung der restlichen Urlaubstage und das Gehalt für Dezember verweigert.
Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen im Vorraus zum 15. oder zum Ende des Monats, deswegen brauchte ich nicht über dieses "Angebot" nachzudenken, sondern lehnte es um 8:55 Uhr am 08.02.07 telefonisch ab und begab mich um 10 Uhr (Dienstbeginn) zu meinem Arbeitsplatz (06. und 07.02.07 habe ich mir Urlaub genommen). ... Was passiert, wenn ich während dieser ganzen Zeit einen neuen Job finde und auch einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe?
Der Vorgesetzte teilt mit, dass er gerne mal "rein vorsorglich" zum Monatsende kündigen würde, falls sich nichts ergibt, da die Kündigungsfrist 2 Monate betrage. ... (Im Arbeitsvertrag ist Freistellung aus überwiegenden Interessen des Arbeitgebers erlaubt, etwaige Urlaubsansprüche werden damit abgegolten).
Mit freundlichen Grüßen Arbeitgeber Im Arbeitsvertrag steht: a) Erwerbsnebentätigkeiten des Arbeitnehmers bedürfen der Genehmigung durch den Arbeitgeber. b) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer die Ausübung irgendwelcher Nebenbeschäftigungen – auch unbesoldeter Ehrenämter, sofern deren Übernahme nicht die gesetzliche Pflicht ist – zu untersagen, wenn dadurch seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber beeinträchtigt wird oder die Interessen der Gesellschaft verletzt werden.
Ich sollte mich um den Aufhebungsvertrag kümmern, habe im Internet recherchiert und folgendermaßen formuliert: " Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag bestehende Arbeitsverhältnis wird im beiderseitigen Einvernehmen aus betrieblichen Gründen zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen arbeitgeberseitigen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung... aufgehoben."
Guten Tag, wir sind eine GmbH mit 4 AN. Wir haben einem Trainee in der Probezeit fristlos gekündigt. Vorgeschichte: wir haben den Trainee zu Ausbildungszwecken an eine Schwesteragentur "ausgeliehen".
Sehr geehrte Rechtsberatung, ich habe am 03.05.07 eine betriebsbedingte Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Die Kündigung ist zum 02.05.07 ausgestellt. Wortlaut des Kündigungsschreiben: "Leider sehen wir uns gezwungen, den zum 01.07.2006 geschlossenen Anstellungsvertrag fristgerecht per 31.
Ein verheirateter 28 Jaher alter Mann, mit einem 17 Monate alten Sohn kauft mit Frau Januar 2009 ein Haus. Beide sind in der selben Firma im Wohnort tätig - Angestellte ca 500. Der Mann ist seit 5 Jahren in dieser Firma angestellt: 5 Jahre Bereich Logistik, Staplerfahren, Teamleitung - wechselt dann in die interne IT Abteilung um sich weiterzubilden, wo er nun 1 Jahr beschäftigt ist.
Im Mai 2010 läuft das 3. Jahr meiner Elternzeit aus. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass er mich aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht übernehmen will und kann.
Unsere Minijobberin geht am 21.5.2019 in Mutterschutz mit einem 450 Euro Job. Sie plant nicht wieder zu arbeiten nach der Elterzeit bzw nach dem Mutterschutz. Was muss ich beachten und kann heute schon die Formalien klären: Kündigung zum Datum?
Mein Arbeitgeber hat bis heute das Juni-Gehalt, das sonst zum Monatsende bezahlt wird, nicht überwiesen. Nach längerer Elternzeit und derzeitigem Krankenstand, taucht die Frage auf, ob ich kündigen kann ohne dadurch in die 3-monatige Sperre für das ALG zu kommen.
Feb.''''15 - Kündigungsfrist von 7 Monaten damit gewahrt) Erwerbslosigkeit (OHNE Bezug von AL-Geld / KEIN Nebenjob): Oktober 2015 bis September 2016 Arbeitslosen-Meldung: Zum 1. ... FREISTELLUNGS-Beurkundung in der Arbeitsbescheinigung (§312) Punkt 3.4: Das Beschäftigungsverhältnis ist beendet, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort (z.B. bei einvernehmlicher unwiderruflicher Kündigung oder sonstiger Freistellung während der Kündigungsfrist oder Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug) - NEIN !
Hallo, folgende Situation: Ich arbeite seit einem Jahr in einer großen Einrichtung im sozialen Bereich als Sozialpädagogin, Ich habe eine Schwerbehinderung von 50%, die ich auch dem Arbeitgeber mitgeteilt habe. Ich habe mich bei den Betreibsratswahlen aufgestellt. Es gab und gibt Probleme mit der Leitung wegen einer Kollegin.
Guten Tag, folgende Unsicherheit/Unwissenheit... Eintritt im Unternehmen im Jahr 2002. Im Jahr 2005 kam mein Tochter zur Welt und ich nahm 3 Jahre Elternzeit.
Guten Tag, benötige schnell Antwort: Ehemann seit 16.1. im Krankenhaus, ab 17.1. künstliches Koma. Dadurch nicht mehr ansprechbar. Er hatte aber noch am 16.1. tel. seinen Arbeitgeber über die stationäre Behandlung und somit längere Abwesenheit informiert.
Letztendlich schrieb der Anwalt dann : Ein besonderer Fall im Sinne des BEEG kann vorliegen wenn die wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers durch die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nach Beednigung der Elternzeit unbillig erschwert wird, so dass er in der Nähe der Existenzgefährdung kommt weil: Die Arbeitnehmerin in einem Betrieb mit in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmer ausschliesslich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt ist und der AG zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine Ersatzkraft angewiesen ist die er nur einstellen kann wenn er ihr einen unbefristeten Arbeitsvertag abschliesst.oder der Ag wegen Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nach Beendigung der Elternzeit keine enstsprechend qualifizierte Ersatzkraft für einen nur befristeten Arbeitsvertrag findet und deshalb mehrere Arbeitsplätze wegfallen müssen. ... Jetzt muss ich also 2 Monate Kündigungsfrist einhalten weil sie über 5 Jahre betriebsangehörig ist- und nicht nur einen wie mir die Frau vom Amt damalssagte.