Urlaubsanspruch nach Kündigung
Urlaubsanspruch 2014: 30 Tage Urlaubsanspruch aus 2013: 6 Tage Gesamtanspruch 2014: 36 Tage bereits genommener Urlaub: 13 Tage Restanspruch 2014: 23 Tage "pro rata temporis"-Regelung im AV: "Bei Eintritt und Ausscheiden während eines Kalenderjahres hat der Mitarbeiter Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Anstellungsverhältnisses, soweit sich nicht aus zwingenden Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes ein höherer Anspruch ergibt." Mein AG nannte mir einen Resturlaubsanspruch von 15,5 Tagen Ist dies nun korrekt bzw. wie wird der Restanspruch berechnet?