Elternzeit weniger als drei Monate - Kündigungsfrist
vom 31.5.2017
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Nun sind wir allerdings vollkommen unsicher zu welchem Datum eine Kündigung wirksam werden würde, da wir im Internet von verschiedenen Kanzleien unterschiedliche Aussagen/Auffassungen zu den für uns geltenden Kündigungsfristen herauslesen. Die zwei Hauptaussagen: 1) Drei Monate generell gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit">§ 19 BEEG</a> 2) Es gilt die vereinbarte Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 1 BGB</a>, da die drei Monate unterschritten wurden. Beispieldaten: Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag: Gesetzliche Kündigungsfrist (keine weitere Ausführung dazu im Arbeitsvertrag) Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) 12 Monate: Beginn (Geburt Kind): 09.08.2016 - Ende: 08.08.2017 Wenn Aussage "1" zutrifft) Kündigung z.B. am 20.06.17, Austritt aus dem Unternehmen in diesem Falle am 19.09.17?