Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Schichten - § 5 ArbZG
vom 16.8.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Lokführer im Güterverkehr für ein deutsches Eisenbahnverkehrsunternehmen und fahre bundesweit. ... In § 5 Abs. 1 ArbZG heißt es ja, "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben". ... Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mit 100 prozentiger Erfahrung und Wissen auf diesem Gebiet eine qualifizierte Antwort auf diese sehr spezielle Frage geben kann, damit ich auch etwas handfestes meinem Arbeitgeber vorlegen kann.