Vertragsfragen Arbeitsrecht
vom 8.8.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Der Vertrag ersetzt den bisherigen Vertrag und sieht eine Beförderung für den 1.1.2020 vor, sowie eine Beförderung auf Senior-Level am 1.1.2021. ... Die Ausschlussfrist besagt: "Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden." ... Wenn der Vertrag meinen bisherigen Vertrag ersetzt, aber entweder verfallen ist (Ausschlussfrist) oder gebrochen wurde (Nichterfüllung), könnte ich fristlos kündigen oder gilt die Kündigungsfrist des früheren Vertrags?