Resturlaub bei Kündigung aus Vorjahr?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Was ich nicht verstehe denn das Formular das ich immer einreichen mußte sieht folgender maßen aus. zuerst schreibe ich von wann bis wann ich Urlaub haben möchte und wieviel Tage dies insgesamt sind . unten steht dann Resturlaub (z.B.)2009XXXTage plus Urlaubsanspruch (z.B.)2010xxx Tage = xxxTage minus eingereichte Tage ist gleich XXX Tage für mich bedeutet das,dass die Tage zusammengezählt werden,also ich damit meinen Resturlaub miteinbeziehe. Gleichzeitig sagt mein derzeitiger AG ich müsse meinen Urlaub immer mind.10 Wochen vorher einreichen, das steht so auch im Vertrag, aber das ist doch bei einer Kündigung oft nicht möglich. ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich im Voraus für ihre Mühen recht herzlich.