Homeoffice-Verordnung: Begrenzung Homeoffice auf Soll-Arbeitszeit zulässig?
vom 17.3.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Abend, ich bin im öffentlichen Dienst tätig und arbeite im Gleitzeitmodell, d.h. wir haben ein Arbeitszeitkonto, auf dem Plusstunden gutgeschrieben werden, wenn wir mehr als die Soll-Arbeitszeit arbeiten sowie selbstverständlich Minusstunden abgezogen, wenn wir weniger als die Soll-Arbeitszeit arbeiten. ... Wenn wir allerdings im Homeoffice arbeiten, dürfen wir nur maximal bis zur Soll-Arbeitszeit arbeiten, d.h. wir dürfen zwar weniger arbeiten (was natürlich Minusstunden nach sich zieht), aber keine Plusstunden machen. ... Ist Ihrer Meinung nach eine solche Einschränkung der Arbeitszeiten im Homeoffice (unter Berücksichtigung der Homeoffice-Verordnung) so zulässig oder nicht?