Werkstudent, kein Urlaubsanspruch, fristlose Kündigung
vom 23.4.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich bin seit 7 Monaten als Werkstudent angestellt in meinem Vertrag steht Wort wörtlich drin, dass ich keinen Urlaubsanspruch habe.