Kündigung eines befristeten Arbeitsverhaltnisses
vom 1.10.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Falls nein, soll ich auf meinen Arbeitsplatz klagen (wenig Lust) oder einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben ? Abfindung, wenn überhaupt, welche Höhe ist angemessen ? Wie verhalte ich mich am Besten im Bezug auf Sperrzeit des Arbeitsamtes und Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld ?