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lohnkürzung - wieveil % vom netto sind rechtlich haltbar

13. Dezember 2006 20:28 |
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Arbeitsrecht


hallo... hab vor 1 monat eine lohnkürzung um exakt 500,00 euro netto bekommen - arbeite in einem familienunternehmen und das war meine bestrafung, da mein chef (bruder) mich mit sehr böses worten bedacht hatte und ich dann die arbeit nach dem mittagessen nicht mehr vollendet habe, sondern nch hause gegangen bin. sind 500 euro netto, rechtlich überhaupt möglich??

2te Frage - arbeite inzwischen 9 jahre bei dieser firma (meiner familie) die fronten sind ziemlich verhärtet, will mich künfigen lassen - kann ich auf eine abfindung pochen, oder diese nur per arbeitsgericht einklagen??

danke für antwort.... angelina

Sehr geehrte Dame,

ob und in welcher Höhe Lohnkürzungen gerechtfertigt sind, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ob Sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, kann ich Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Ohne Arbeitsleistung kann der Lohnanspruch - außer bei Krankheit und Urlaub - verloren gehen. Zudem darf Ihr Arbeitgeber Ihnen für den Fall, dass Sie schlechte Ergebnisse abliefern oder zu langsam arbeiten, nicht einfach den Lohn kürzen.

Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich ein leistungsbezogener Lohn vereinbart worden.
Es besteht nach § 1a KSchG ein gesetzlicher Abfindungsanspruch, wenn Ihnen der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und Sie sodann keine Kündigungsschutzklage erheben. Voraussetzung ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. Zudem haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nur, wenn eine Abfindungszahlung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses kommt es gerade nicht an.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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