Sehr geehrte Fragenstellerin,
die Zahlung einer Abfindung setzt natürlich grundsätzlich erst einmal ein bestehendes Arbeitsverhältnis und die Erfüllung der in dem Plan aufgestellten Anforderungen voraus.
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen werden, kann man zuverlässig erst nach Einsicht in den Plan beurteilen.
Jedenfalls ist es schon so, dass die Abfindungen normalerweise nicht an Ausscheidenszeitpunkte in 2 Jahren oder ähnliches geknüpft werden, sondern mit einem zeitnahen Ausscheiden aus dem Unternehmen verbunden sind.
Faktisch ist es für den Arbeitgeber zudem nicht allzu drängend Sie unbedingt abzufinden, wenn er sicher weiß, dass Sie 2 Jahre nicht für ihn arbeiten und nach der Elternzeit prognostisch die Arbeit nicht am neuen Arbeitsort antreten werden.
Ratsamer wäre es dann uU eher von selbst das Gespräch auf eine Abfindung zu lenken. Dabei sollte man aber die Sozialleistungen wie Elterngeld und Krankenversicherung etc. bedenken wie auch die abstrakte, geldwerte Möglichkeit zur Rückkehr in das Unternehmen nach der Elternzeit.
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Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -