Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Um ganz sicher zu sein müsste ich die Klausel im Wortlaut sehen. Wenn dort aber steht das der AG Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall als Differenz zum Krankengeld für längstens 6 Monate leistet wäre das ok.
Sie müssen dann natürlich Krankengeld beantragen.
2. Es wäre möglich das der AG sich zur Fortzahlung der Bezüge verpflichtet unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. Gerade bei einer unwiderruflichen Freistelling stellt sich das Problem eigentlich nicht weil der AN sich gar nicht krank melden muss. In meiner Praxis wird einfach gezahlt und es ist egal ob der AN gesund oder krank ist. Es besteht auch kein Anreiz sich krank zu melden wenn das Gehalt sowieso kommt.
Davon abgesehen gibt es Krankengeld nur auf Antrag.
3. Wäre möglich besser wäre aber 2. einfach Freitstellung unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge.
4. Auch hier müsste ich die Klausel sehen aber eine Betriebsrente ist schon eine Versorgungsleistung. Auf das Wettbewerbsverbot kann der AG natürlich verzichten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht