Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Wie habe ich mich in jetzigen Situation am für mich günstigsten zu Verhalten um eine Chance sowohl auf Freistellung (bei vollen Bezügen) als auch auf eine Abfindung zu wahren?"
Indem Sie umgehend ( am besten noch heute )eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und daneben die nachträgliche Zulassung gem. § 5 KSchG
beantragen.
Die Kündigung ist Ihnen am 21.06.2013 zugegegangen. Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG
lief daher am 12.07.2013 ab.
Einzige Möglichkeit, die verfristete Klage zu retten, ist der Weg über § 5 KSchG
.
Sollten Sie dazu aus Kostengründen keinen Anwalt beauftragen wollen, können Sie dies auch auf der Rechtsantragsstelle selbst besorgen. Die dortigen rechtspfleger helfen in der Regel bei der Formulierung der entsprechenden Anträge.
Mitnehmen sollten Sie Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung und das Kündigungsschreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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