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Kündigung zum 'datum'? - Richtiges Datum angeben

26. März 2015 23:15 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


07:57

Zusammenfassung

Liegt bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages die Kündigungsfrist vor oder nach dem Datum im Kündigungsschreiben?

Man kündigt den Arbeitsvertag zu dem Termin, an dem man ausscheiden will. Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Kündigung. Daher ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die Kündigung rechtzeitig erhält.

Ich habe ein Verständnisproblem welches Datum in einem Kündigungsschreiben angegeben werden muss. Konkretes Bsp: - Laut Vertrag ist folgende Kündigungsbedingung vereinbart: 3 Monate zum Quartalsende!
Wenn ich den letzter Arbeitstag am 30.6 haben soll, welches Daum muss dann im Kündigungsschreiben stehen haben ("kündige ich zum 31.3.2015" oder "kündige ich zum 30.06.2015", siehe unten):
- "Hiermit kündige ich zum 31.3.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
- "Hiermit kündige ich zum 30.6.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Vielen Dank für jede Unterstützung

27. März 2015 | 00:23

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die zweite von Ihnen genannte Variante ist korrekt. Wenn der Arbeitsvertrag Ende Juni enden soll, kündigen Sie zum 30.06.2015. Eine Kündigung zum 31.03.2015 wäre nicht mehr möglich, da die 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten würde.

Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber noch diesen Monat zugeht, um die Kündigungsfrist zu wahren.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 27. März 2015 | 01:00

Vielen Dank, ich habe jetzt den Satz so formuliert, bitte bestätigen Sie es noch einmal das es richtig ist (letzter Arbeitstag 30.06.2015) habe:
"hiermit kündige ich zum 30.06.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis (ordentlich und fristgerecht) unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende."

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2015 | 07:57

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Das ist so richtig: Wenn dieses Kündigungsschreiben im März dem Arbeitgeber gegeben wird, wäre das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.06.2015 beendet.

Ich hoffe, ich könnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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