Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die zweite von Ihnen genannte Variante ist korrekt. Wenn der Arbeitsvertrag Ende Juni enden soll, kündigen Sie zum 30.06.2015. Eine Kündigung zum 31.03.2015 wäre nicht mehr möglich, da die 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten würde.
Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber noch diesen Monat zugeht, um die Kündigungsfrist zu wahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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26131 Oldenburg
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank, ich habe jetzt den Satz so formuliert, bitte bestätigen Sie es noch einmal das es richtig ist (letzter Arbeitstag 30.06.2015) habe:
"hiermit kündige ich zum 30.06.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis (ordentlich und fristgerecht) unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende."
Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das ist so richtig: Wenn dieses Kündigungsschreiben im März dem Arbeitgeber gegeben wird, wäre das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.06.2015 beendet.
Ich hoffe, ich könnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt