Gewährleistungsansprüche von Kunden an Hersteller weitergeben
vom 15.8.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Im Juni 2022 lieferte uns ein Hersteller E-Ladestationen. Als Dienstleister und Elektrofachfirma lagerten wir die Ware zunächst und installierten sie im September 2022 bei unserem Kunden. Seit April 2024 treten nun Defekte an den Displays der E-Ladestationen auf. Der erste Defekt trat noch innerhalb der 24 Monate nach der Lieferung an uns auf, weshalb dieser auf Gewährleistungsbasis durch den Hers ...