Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB
führt dazu, dass die im jeweiligen Vertrag bestimmte Rechtsfolge erst mit dem Eintritt des zuvor festgelegten Ereignisses wirksam wird. Diese Bedingung kann, wie in Ihrem Fall, zudem zeitlich befristet werden.
Im Gegensatz hierzu tritt bei einer auflösenden Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB
die gewollte Rechtsänderung zunächst ein. Zum Zeitpunkt des Bedingungseintritts wird jedoch der ursprüngliche Rechtszustand wiederhergestellt.
Für die Unterscheidung beider Varianten kommt es folglich weniger auf den Zeitablauf bzw. ein Datum, als vielmehr auf den mit der jeweiligen Regelung verfolgten Zweck an.
Im Ergebnis ist nach Ihrer Schilderung wegen der nicht zum Stichtag erteilten Baugenehmigung der gesamte Grundstückskaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen. Da Sie nach Ihren Angaben in diesem Punkt jedoch über keine sichere Kenntnis verfügen, sollten Sie zur Sicherheit Rücksprache mit dem Käufer halten.
Ich erlaube mir der Vollständikeit halber ferner auf § 160 BGB
hinzuweisen. Hiernach steht dem Vertragspartner, der auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung vertraut, gegen den anderen Teil einen Schadensersatzanspruch zu, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hünecke
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte