Sehr geehrte Ratsuchende,
allein nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung wird der Anspruch bis zum Bestand der Ehe Ihrer Mutter und deren Ex-Ehemann bestanden haben, da danach ein sogenannter Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten sein dürfte.
Allerdings weise ich darauf hin, dass die Darstellung nur sehr vage ist und daher die ERSTberatung auch nur ebenso ausfallen kann.
Hier würde es sich dringend anbieten, alle Unterlagen genaustens prüfen zu lassen, was selbstverständlich auch über unser Büro erfolgen kann. Denn der genaue Wortlaut des Vertrages wird insoweit ebenso wie die Gesamtumstände letztlich entscheidend sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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