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Zaunhöhe

4. September 2011 17:53 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Ich möchte in Bayern einen bestehenden Grenzzaun erhöhen, der nach BayBauordnung genehmigungsfrei ja 2 Meter hoch sein darf. Mein Problem: Im Lauf der Zeit hat sich durch verschiedene Umstände das Gelände verändert, so dass die natürliche Oberfläche außerhalb des Zaunes (keine Aufschüttung!) um ca. 40 cm höher ist als innerhalb des Zaunes. Wo wird nun hier die zulässige Höhe gemessen? Innen, so dass der Zaun für jemanden, der sich aussrhalb des Grundstückes befindet nur 1,60 Meter hoch ist oder aussen, so dass ich innen eine Zaunhöhe von 2,40 Meter habe?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Die Höhe des Zaunes wird von Ihrem Grundstück aus gemessen, also auf dem Grundstück auf dem dieser steht. Um es mit Ihren Worten zu sagen: innen.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

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