Sachverständigenvergütung
vom 12.2.2016
48 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo, mir ist meine Sachverständigenvergütung abgelehnt worden mit der Begründung, die Rechnung befinde sich nicht in der Akte. Ich habe nachgewiesen (fortlaufende Rechnungsnummern), dass ich die Rechnung seinerzeit gestellt, allerdings nicht angemahnt habe. Es befinden sich aber auch weitere Schriftstücke, die ich im Rahmen der Begutachtung versandte, nicht in der Akte, obwohl sie nachweislich ...