Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Kann ich nun einmal im Jahr meinen Gewinn, also die hälftige von dem Konto abnehmen ohne meine Tante zu informieren und könnte meine Tante dagegen, wenn ich es tue, zivil oder strafrechtlich vorgehen ?
Da Sie eine Erbengemeinschaft mit Ihrer Tante hinsichtlich der Objekte darstellen, sind sowohl die Objekte als auch das Konto gemeinschaftlich zu verwalten.
Sie können nicht ohne Weiteres das Geld vom Konto abheben.
Hier muss immer eine entsprechende Absprache mit der Tante vorliegen.
Am Besten Sie einigen sich hier darüber, dass Sie regelmäßig die Gewinne abheben dürfen.
Weigert sich die Tante besteht auch ein Anspruch gegen diese auf Auszahlung der Gewinne.
Heben Sie das Geld ohne Absprache ab, kann Sie Ihre Tante zwar nicht strafrechtlich, aber doch zivilrechtlich belangen.
Frage 2: Wenn ich dies nun einem Anwalt gebe und der fordert sie nochmals auf, kann ich dann die Kosten dafür ( Stufenklage) auch wg. fehlendes Testament von der Tante zurückfordern ?
Da die Tante der Aufforderung nicht nachkam, befindet sie sich nun im Verzug. Im Verzug können auch Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Daher können Sie einen Anwalt mit der Sache betrauen und die Kosten dann von Ihrer Tante als Schadensersatz verlangen.
Frage 3: Kann ich zudem verlangen, dass die Häuser anders aufgeteilt wird, also die Tante mir bei einigen Objekten meine Hälfte abkauft, damit ich aus dem Grundbuch komme, bzw. Teilungsversteigerung und kann ich selbst mitsteigern ?
Verlangen können Sie dies nicht.
Hier ist nur eine einvernehmlich Lösung denkbar.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können Sie eine Teilungsversteigerung anstrengen. Dabei können Sie auch selbst mitsteigern.
Frage 4: Was aber, wenn kein Geld da ist, kann ich die Bank überzeugen, hier tätig zu werden, weil ja Sicherheiten da sind ?
Bitte konkretisieren Sie diese Frage im Rahmen der Nachfrage. Inwiefern soll die Bank tätig werden, weil kein Geld da ist?
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Die Frage zur Teilungsversteigerung gibt nur darum, dass man um mitzusteigern 10 % anzahlen muss, da ich aber ur Häuser und kein Geld erbte, ist dies zumindest jetzt schwierig, die Bank könne einsprige, da Sicherheite da sind.
Zu ihrer restlichen Antworten entnehme ich also, wenn ich von ihnen nichts gegenteiliges höre, dass ich sehr wohl die Gelder abheben kann und der Tante höchstenns ein zivilrechtlicher Anspruch besteht, da ich mich ja nicht selbst betrügen kann, wenn ich eigenmächtig Gelder vom Gemeinschaftskonto abhebe.
Eine Zivilklage wird sicher ins leere laufen, da ja hier nur Schadensersatz verlangt werden kann, den die Tante ja nicht forden kann, weil es sich ja bei der Abhebung, wenn auch eigenmächtig "nur" um meinen Anteil handeln würde, was man ja leicht errechnen kann.
Da sie schreiben, dass ich sowieso an das Konto gehen kann, wenn meine Tante sich weigert, was im übrigen der Fall ist, habe ich also ein Recht an die Gelder zu gehen und kann dies auch gerichtlich verlangen.
Vielleicht beantworten sie mir aber noch, wieso so ein Verhalten nicht strafrechtlich ist, wiel kein Vorsatz vorliegt, oder wieso ?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
Okay, ich habe die Frage 4 verstanden. Sie können sicherlich bei der Bank anfragen, ob diese Ihnen entsprechend einen Kredit gibt oder generell mit in die Finanzierung einspringt.
Es kann dann aber auch sein, dass die Bank mitsteigert und das Objekt am Ende erwirbt.
Sie können grundsätzlich nicht ohne Weiteres auf das gemeinsame Konto zugreifen. Es liegt eine Erbengemeinschaft vor, welche Häuser und Konto etc. gemeinsam verwaltet.
Können Sie sich mit Ihrer Tante aber nicht über die Verwaltung einigen und stimmt diese einer Entnahme der Gelder nicht zu können Sie diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Soweit Sie hier nur eigene Gelder entnehmen, ist kein Straftatbestand gegeben. Nur wenn Sie Gelder der Tante entnehmen, ist dies strafbar und kann von Ihrer Tante mit einer Anzeige bestraft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt