Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Kann ich nun einmal im Jahr meinen Gewinn, also die hälftige von dem Konto abnehmen ohne meine Tante zu informieren und könnte meine Tante dagegen, wenn ich es tue, zivil oder strafrechtlich vorgehen ?
Da Sie eine Erbengemeinschaft mit Ihrer Tante hinsichtlich der Objekte darstellen, sind sowohl die Objekte als auch das Konto gemeinschaftlich zu verwalten.
Sie können nicht ohne Weiteres das Geld vom Konto abheben.
Hier muss immer eine entsprechende Absprache mit der Tante vorliegen.
Am Besten Sie einigen sich hier darüber, dass Sie regelmäßig die Gewinne abheben dürfen.
Weigert sich die Tante besteht auch ein Anspruch gegen diese auf Auszahlung der Gewinne.
Heben Sie das Geld ohne Absprache ab, kann Sie Ihre Tante zwar nicht strafrechtlich, aber doch zivilrechtlich belangen.
Frage 2: Wenn ich dies nun einem Anwalt gebe und der fordert sie nochmals auf, kann ich dann die Kosten dafür ( Stufenklage) auch wg. fehlendes Testament von der Tante zurückfordern ?
Da die Tante der Aufforderung nicht nachkam, befindet sie sich nun im Verzug. Im Verzug können auch Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Daher können Sie einen Anwalt mit der Sache betrauen und die Kosten dann von Ihrer Tante als Schadensersatz verlangen.
Frage 3: Kann ich zudem verlangen, dass die Häuser anders aufgeteilt wird, also die Tante mir bei einigen Objekten meine Hälfte abkauft, damit ich aus dem Grundbuch komme, bzw. Teilungsversteigerung und kann ich selbst mitsteigern ?
Verlangen können Sie dies nicht.
Hier ist nur eine einvernehmlich Lösung denkbar.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können Sie eine Teilungsversteigerung anstrengen. Dabei können Sie auch selbst mitsteigern.
Frage 4: Was aber, wenn kein Geld da ist, kann ich die Bank überzeugen, hier tätig zu werden, weil ja Sicherheiten da sind ?
Bitte konkretisieren Sie diese Frage im Rahmen der Nachfrage. Inwiefern soll die Bank tätig werden, weil kein Geld da ist?