Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sofern keine vertragliche Regelung und kein Eintrag im Grundbuch vorliegen, so sind Sie nicht zur Duldung der Wärmeabnahme verpflichtet.
Sie können somit vom Eigentümer der anderen Häuser (Ihre Tante) die Beteiligung an den Heizkosten verlangen. Zur Vereinbarung bietet sich eine monatliche Abschlagszahlung an und die Endabrechnung nach den Regelungen der Heizkostenkostenverordnung vornehmen.
Sollte keine Einigung erfolgen, so wäre zu prüfen ob eine Abschaltung der Heizung technisch zu realisieren ist.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Tante auch Miteigentümerin meines Hauses ist und bislang noch nicht alle Rohre in die anderen Häuser verlegt sind und ich dazu jetzt nach fallen der Nutznießung wegen des Todesfalls Oma auch nicht meine Zustimmung zur Verlegung geben will
Ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten. Unbeachtlich der Eigentumsverhältnisse haben Sie im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch gegenüber Ihrer Tante für die Heizungskosten, welche für Häuser genutzt wird, deren Eigentümer Sie nicht sind. Ihre Tante müsste dann entsprechende dem Verhältnis der Nutzfläche einen höheren Anteil für die Heizkosten auf das Gemeinschaftskonto leisten.
Dem Verlegen der Rohre sollten Sie bis zu einer Einigung nicht zustimmen und keinen Vertrag mit unterschreiben. So müssten diese Kosten zunächst von Ihrer Tante allein getragen werden.