Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1.) kann die Enkeltochter J (15 Jahre alt) im Fall des Todes meiner Mutter (80 Jahre) Geld aus diesem Testament für sich einfordern? a) momentan oder b) wenn sie z.B. 18 Jahre alt ist, oder c) wenn die Mutter von J stirbt (dann könnte sich diese ja keine Vorteile mehr verschaffen) ==> In diesem Fall müsste meine Mutter ihr Testament abändern.
Das Testament verhält sich etwas unklar, allerdings dürfte hier durch Auslegung zu ermitteln sein, dass F die Anteile der J zunächst als Treuhänder bekommen soll und diese Anteile, wenn J volljährig sein sollte, auf diese übergehen.
Dass J etwas bekommen soll, steht allerdings wegen des Satzes: "als auch meine Enkeltocher J profitieren" außer Frage.
Ich würde Ihnen auch wegen der aktuellen Unklarheit dringend raten, das Testament dahingehend abzuändern, dass lediglich R und F als Erben eingesetzt werden. J hätte dann keinerlei Anspruch auf das Erbe, wenn diese nicht im Testament erwähnt ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 09.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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