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Kosten für Testament

21. September 2023 18:47 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


05:13

Guten Tag,

ich möchte ein Testament aufsetzen, zunächst einige Fakten dazu:

Ich bin geschieden, lebe allein und habe eine Tochter.
Ich besitze eine große Eigentumswohnung und ein Ferienhaus und habe diverse Geldanlagen, welche ich immer mal wieder ändere.
Da ich erst 64 Jahre bin, ist natürlich unklar, wieviel Geld nach meinem Versterben noch übrig ist, auch ist nicht sicher, ob diese Immobilien noch in meinem Besitz sein werden.

Vereinfacht gesagt, möchte ich im Testament ausdrücken, dass die Immobilien an meine Tochter gehen und die verbleibenden Geldmittel an eine wohltätige Organisation.

Meine Frage: Wie hoch sind die Notarkosten für ein Testament, bei aktuellen z.B. 500T€ für die Immobilien und 500T€ Barmittel?

Vielen Dank

21. September 2023 | 19:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meine Frage: Wie hoch sind die Notarkosten für ein Testament, bei aktuellen z.B. 500T€ für die Immobilien und 500T€ Barmittel?

Insoweit Sie ein Einzeltestament erstellen lassen möchten, richten sich die Kosten nach § 34 GNotKG. Bei einem Einzeltestament wird eine 1,0-fache Gebühr nach dem GNotKG berechnet.

Der Geschäftswert eines Testaments richtet sich grundsätzlich nach dem Reinvermögen des potenziellen Erblassers im Zeitpunkt der Beurkundung.

Die Kosten einer Beurkundung hängen auch davon ab, was beurkundet wird. Wird im Testament z.B. eine Rechtswahl getroffen, so erhöht das den Gegenstandswert. Soll das Testament u.a. hinterlegt werden, so ergeben sich zusätzliche Kosten.

Bei einem Reinvermögen in Höhe von 1.000.000,00 € errechnen sich Notarkosten für ein Einzeltestament typischerweise in Höhe von 1.735,00 € zzgl. Auslagenpauschalen (Dokumentenpauschale wie Post- und Telekommunikationspauschale) und MwSt. Insgesamt ist mit einem Betrag in Höhe von 2.260,00 € zu rechnen.


Bevor Sie einen Notar mit der Erstellung eines Testaments beauftragen, sollten Sie dennoch vorab die Kosten hierfür abklären.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 21. September 2023 | 20:36

Sehr geehrte Frau Birkenmaier-Wagner,

vielen Dank für Ihre schnelle und klare Antwort.

Dennoch eine Rückfrage, zu Ihrer Anmerkungen:
"Bevor Sie einen Notar mit der Erstellung eines Testaments beauftragen, sollten Sie dennoch vorab die Kosten hierfür abklären"

Sind denn die Kosten abhängig vom gewählten Notar, oder was könnte die letztendliche Gebühr beeinflussen.

freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2023 | 05:13

Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Wie bereits ausgeführt hängen die Kosten einer Beurkundung davon ab, was beurkundet wird.
Deshalb würde ich das vor Beauftragung zusammen mit den entstehenden Kosten ansprechen und abfragen.

Die Notarkosten sind nicht vom jeweiligen Notar abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 22. September 2023 | 05:50

Wie bereits erwähnt, ist für die entstehenden Kosten bedeutsam was geregelt wird: z.B. eine Rechtswahl, einsetzen eines Vormunds, Hinterlegung und Anmeldung im Testamentsregister führen letztendlich zu einer Erhöhung der Kosten.

ANTWORT VON

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