Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen z.B. wegen Krankheit kündigt und die Kündigungsfrist einhält, erhalten Sie keine Sperrzeit. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen, es sei denn, Sie bekommen von einem Arzt eine Bescheinigung, dass Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist.
Eine Abfindung generell führt nicht zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt neben der Beschäftigungszeit von Ihrem Alter ab. Generell erhalten Sie für 12 Monate Arbeitslosengeld und je nach Alter bis zu 24 Monate.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sehr geehrter Herr RA Hauser,
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
ich bin im August 29 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ich selber bin am 03.10.1963 geb..
Kann ich dann davon ausgehen, dass ich 24 Monate Arbeitslosengeld 1 bekomme, bevor ich in Hartz 4 reinrutsche?
Mit freundlichen Grüßen
T. W.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Vollendung des 55. Lebensjahres bekommen Sie für 18 Monate Arbeitslosengeld. Erst bei Vollendung des 58. Lebensjahres bekommen Sie für 24 Monate ALG 1.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht