Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, denn Ansprüche aus Sozialpläne kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich geltend machen und auch beim Arbeitsgericht einklagen.
Dieses gilt für Abfindungen und nach meiner ersten Einschätzung auch für den Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag, soweit eben betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Beachten Sie dabei insbesondere (tarif- oder arbeits-)vertragliche Ausschlussfristen, die oft nur wenige Monate betragen.
Betriebliche Belange muss der Arbeitgeber dann darlegen und beweisen können:
Ihre lange Erfahrung und Lebensarbeitszeit spielt dabei meines Erachtens eher keine Rolle, sondern eher betriebsorganisatorische Gründe, so dass die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses nur allenfalls mittelbar eine Bedeutung haben kann.
Der Arbeitgeber wird dieses sehr wahrscheinlich so allein damit nicht, sondern nur in Zusammenhang mit anderen Tatsachen begründen können.
Denn es müssen Vergleiche zu der sonstigen Belegschaft von Arbeitnehmern vor allem gezogen werden, damit dieses hinreichend begründet werden kann.
Ich würde daher dieses bei Ihrem Arbeitgeber einfordern, auch die (Mit-)Hilfe des Betriebsrats.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Antwort
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung. Mich würde noch interessieren, ob der Arbeitgeber auch fehlende Geldmittel für die Abfindung als betrieblichen Belang angeben kann?
Mit freundlichem Gruss
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworten ich gerne wie folgt:
Rein finanzielle Interessen spielen jedenfalls allein keine Rolle, denn das ist das normale Unternehmerrisiko.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche noch freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt