Gewerbebetreibender erwirkt privaten Eindruck - welche Konsequenzen?
vom 29.1.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Als Abschlussklausel deklariert der Elektronikhändler, es „handle sich um Gebrauchtware, weshalb ein Umtausch, eine Garantie oder eine Gewährleistung ausgeschlossen sei". ... Der Käufer unterschreibt bei Abholung einen Kaufvertrag, bei dem ebenfalls keine Deklaration bezüglich „privat" oder „gewerblich" stattfindet, lediglich die Klausel, die Sachmängelhaftung, Garantie und Umtausch sei ausgeschlossen – was faktisch bei Gewerbebetreibenden nicht ausgeschlossen werden kann, zumindest was die Sachmängelhaftung und Garantie betrifft. ... Und sollte sich ein Käufer melden, der – aus persönlichem Interesse oder weil er herausgefunden hat, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt – einen Defekt, welcher sich am Kaufgegenstand innerhalb eines Jahres entwickelt hat, zur Nachbesserung bittet, dem der Verkäufer unmittelbar nachkommt oder gar den Kaufpreis erstattet, hat der Verkäufer dann noch irgendwelche (strafrechtlichen Konsequenzen oder Konsequenzen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten (?)