Sehr geehrte Anwälte, hat die Polizei in NRW auch präventiv zur Verhütung weiterer Ordnungswidrigkeiten die Möglichkeit jemand in Gewahrsam zu nehmen ? Hintergrund ist der, dass die Mieter Angst haben vor einer Betrunkenen Nachbarin im Haus, die laut ist, randaliert und total Betrunkene ist, Flaschen furch die Gegend wirft, Türen Eintritt usw Die Mieter oder Nachbarn haben dann wohl die Polizei gerufen und die kam schon mehrfach und haben ihren Freund in Handschellen abgeführt. Meine Frage ist nun, ob die Polizei aufgrund der Aussagen der Nachbarn die Mieterin präventiv für einige Zeit in Gewahrsam nehmen dürfen, wenn aggressive Neigungen und ein total Betrunkener Zustand zu erkennen ist und weil sie im Vorfeld andere Mieter tätlich angegriffenen haben soll ?