Verpflichtungen nach einer Scheidung?
vom 8.2.2017
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Bei einer Scheidung bin ich normalerweise für den Rest meines Lebens verpflichtet, falls sie (Rentenempfänger wie ich auch) irgendwann Mal pflegebedürftig wird, für diese Kosten (oder zumindest teilweise) aufzukommen? ... Nach der Scheidung hätte sie irgendwelche Ansprüche auf einen Erbanteil von meiner Hinterlassenschaft oder fallen diese Ansprüche wirklich durch die Scheidung weg ?