BSG B 14 AS 42/07 R Es steht dort nur was "nicht in jedem Fall" das ist mir zu unklar, daher ein Beispiel: Es wird im letzten Termin für die Versteigerung nur noch ein Bruchteil ( höchstens 10 %) fürs Haus geboten, dass Haus ist aber einiges mehr wert, nach dem Gutachten, gilt hier die Regel das ein Verstoß gegen die Regeln der wirtschaftlichen Vernunft vorliegt und sozusagen eine Verwertbarkeit nicht realistisch ist. ... (Ganz unten im Urteil) Es geht allerdings meist um den Markt also den freien Verkauf, wenn also das Haus nicht zu einem fairen Preis verkauft werden kann, obwohl die Substanz nach Gutachten mehr wert ist und man von dem Erlös nicht leben kann, ist auch keine tatsächliche Verwertbarkeit gegeben. ... Wenn absehbar ist, dass bei der Frage ob Zuschuss oder Darlehen gewährt werden sollen, nur die Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft bleibt, weil die Miteigentümerin einer Verwertung in Form einer Auseinandersetzung nicht zustimmt, und absehbar ist, dass droht, dass bei einer Teilungsversteigerung das Vermögen verschleudert wird, ist es dann zumutbar und wirtschaftlich vernünftig das das Jobcenter trotzdem so eine Form der Verwertung verlangt ?