Guten Tag, ich habe von 15.maerz bis 17.juni 2009 arbeitslosengeld anknuepfend an das jahr elterngeld bezogen (und direkt danach ein gewerbe zur selbststaendigkeit angemeldet). vom 1. bis 30.4.09 hatte ich keine kurzfristge geringfuegige taetigkeit angenommen (400eurojob) und diese VERGESSEN, der BA zu melden. da die geringfuegige taetigkeit rechtmaessig angemeldet wurde, bekam ich post seitens der BA, dass mir in diesem zeitraum unrechtmaessig arbeitslosengeld gezahlt wurde und ich wurde aufgefordert, den betrag von 186,90 umgehend zurueck zu zahlen, was ich auch tat. nun habe ich post vom hauptzollamt braunschweig im briefkasten bzgl. einleitung eines strafrechtlichen ermittlungsverfahrens gemaess paragraph 160 StPO. zur last gelegt wird, dass ich vom 1. bis 30.4.09 ohne anzeige bei der BA diese nebentaetigkeit annahm und mit das ALgeld in hoehe von 186,90 zu unrecht gezahlt wurde. ich erhalte hiermit gelegenheit, mich zu dem vorwurf des betruges bis spaetestens 20.11.09 schriftlich zu aeussern. es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass ich nicht verpflichtet bin, zur sache auszusagen, dass ich jederzeit einen verteidiger meiner wahl hinzuziehen und ggf. zur entlastung einzelne beweisantraege stellen kann. fuer den fall, dass ich mich nicht schriftlich aeussern moechte, kann ich auf eine muendliche vernehmung beim hauptzollamt beantragen. sollte ich zu einer schriftlichen aussage bereit sein, werde ich gebeten, diese unterschriebene aussage zu senden und darueber hinaus zu beantworten, wie hoch mein derzeitiges nettoeinkommen sei (mir wurde gruendungszuschuss in hoehe von 348 euro bewilligt plus 300 euro sozialpauschale, darueber hinaus beginne ich gerade geringe betraege aus selbststaendigkeit zu erzielen / etwa 300 euro pro monat). sofern zutreffend, wie hoch das derzeitige nettoeinkommen des ehemanns ist (bin unverheiratet, aber in fester beziehung lebend) ** zaehlt dies dann???