Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Zunächst kann ich Ihnen nicht raten, bei einer Anhörung oder Vernehmung als Beschuldigter irgendwelche Angaben zur Sache zu machen, bevor nicht Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde. Sie sollten hierzu einen Verteidiger Ihres Vertrauens beauftragen, der dann nach Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen bespricht. Erst wenn die Akte vorliegt, ist klar, wegen welcher Tat(en) gegen Sie ermittelt wird und was genau man Ihnen vorwirft. Im Raum stehen Straftaten des (versuchten) Betrugs nach § 263 StGB
und Urkundenfälschung nach § 267 StGB
. Ob Sie sich dann zur Sache einlassen wollen oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls und auch der Verteidigungsstrategie. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Ein Geständnis wirkt sich grundsätzlich strafmildernd aus. Dieses kann aber immer noch nach Akteneinsicht abgegeben werden. Wenn Sie nicht vorbestraft sind, ist eher keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe zu erwarten. Sollte dennoch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, wird diese sicherlich zur Bewährung ausgesetzt. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung ist vorliegend sehr unwahrscheinlich, von daher kann ich Sie beruhigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 21.09.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo nochmal und danke für die schnelle Antwort,
also grundsätzlich bin ich der gleichen Meinung wie Sie, aber unter diesen Umständen weiß ich nicht, ob mein Geständnis vielleicht besser wäre... Denn Fakt ist, das die Beweislage sehr deutlich ist und ich mich aus der Sache nur schwer herausreden kann und ob ich das überhaupt noch will, ist wiederum eine andere Frage.
Ich möchte aber auch vermeiden, das das passiert, was ich hier im Forum schon häufiger in solchen Fällen gelesen habe, denn dort war die Sprache von Wohnungsdurchsung und ähnlichem und das möchte ich meiner Familie natürlich ersparen. Mir ist die ganze Sache eh schon peinlich genug und ich möchte deswegen nicht auch noch eine Ehekrise heraufbeschwören.
Ich kann auch schlecht einschätzen, wie schwer oder minder schwer die Härte dieser Straftat ist und wie weit man gehen würde seitens der Behörden, um gegen mich zu ermitteln. Deshalb meine Überlegung hier evtl. ein Geständnis abzulegen.
Der konkrete Vorwurf lautet auf versuchten Betrug und Urkundenfälschung, soviel weiß ich, aber zurzeit wird halt noch ermittelt. Ich möchte gerne nur jede weitere "Maßnahme" vermeiden und nicht das Sie mich falsch verstehen, aber wer möchte schön eine Hausdurchsuchung haben oder Beschlgnahme des Rechners oder sonstiges... man hört und liest ja genug im Forum, was so alles passieren kann.
Bei einem ähnlichem Fall, wo es um einen versteigerten Fernseher bei ebay ging, hat der Eigentümer nur als Eigentumsnachweis seines eigenen Gerätes eine Quittung/Rechnung erstellt, da er seine ursprüngliche Rechnung nicht mehr auffinden konnte und trotzdessen das es sein Eigentum war und niemand zu Schaden kam, hat er nebst Hausdruchsung, Anhörung, Anklage etc. noch viele andere Unschönheiten erleben müssen...
Dies alles in eine Waagschale geworfen lässt mich natürlich schon überlegen, an dieser Stelle eine Selbstanzeige zu tätigen, nicht zuletzt auch, weil ich dadurch auch auf mildere Strafe hoffe...
Nun angenommen, das die Beweislast erdrückend schwer ist, würden Sie dennoch abraten, hier ein umfassendes Geständnis abzuliefern ?
Ich danke für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ein Geständnis in diesem frühen Stadium der Ermittlungen führt nicht zwangsläufig dazu, dass weitere Ermittlungen unterbleiben. Zudem muss die Staatsanwaltschaft damit rechnen, dass ein Geständnis auch widerrufen werden kann. Schon aus diesem Grund werden die Ermittlungen sicherlich fortgesetzt werden. Ob es dann zu einer Hausdurchsuchung kommt, lässt sich nicht vorhersagen, ganz unwahrscheinlich ist dies bei dem Verdacht der Urkundenfälschung aber nicht.
Um Missverständnisse auszuschließen, möchte ich noch einmal betonen, dass ich vorliegend nicht grundsätzlich von einem Geständnis abrate. Nur sollten Sie sich gut überlegen, ob ein solche jetzt bereits sinnvoll ist, ohne die Akte zu kennen.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, über einen Kollegen Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin