4.12.2010
von Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Ich habe eine Jugendstrafe von 2 Jahren und eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, von der ich aber schon 1,5 Jahre in der JVA verbüßte. ... Ich habe in den Gnadengesuch auch erwähnt, dass ich mich freiwillig in ein psychatrisches Krankenhaus einweisen lasse, um 1. ein Gutachten erstellen zu lassen,aus dem hervor geht, das ich in den letzten 3 Monaten-sprich seit ich die Therapie nicht angetreten habe, an schweren Deppresionen litt, die mich die eigentlichen Dinge unwichtig schienen ließen und 2. um direkt ohne Wartezeit eine Entgiftung beginnen kann, um dann "clean" die Therapie antreten zu können. ... Jetzt habe ich wirklich Angst, das mein Gnadengesuch kein Gehör findet und gegen mich ein Haftbefehl erlassen wird.