Lebenshaltungskosten bis zur Scheidung
vom 11.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Inzwischen leben wir in verschiedenen Wohnungen. Wir lebten bisher in einer Zugewinngemeinschaft und haben ein Gemeinschaftskonto wo beide Gehälter (stark unterschiedlich) eingehen. Wir haben uns darauf verständigt, dass sie monatlich bis zur Scheidung für den Lebensunterhalt 1.000 € erhält + die 510 € Kindergeld.