Fiktive Einkommensberechnung durch das OLG Stuttgart
vom 23.10.2019
für 51 €
beantwortet von
Ich versuche es kurz zusammenzufassen: Obwohl anders vereinbart, hat die Mutter nach Auszug aus meiner Wohnung plötzlich vom Umgangsrecht gesprochen. ... Folglich hat die Mutter Mindestkindesunterhalt gefordert. ... Meine bis dato absetzbaren Kosten für das Darlehen (Geschäftsanteil als Rente) schmettert das OLG nun ab und sagt, da ich ja 30 TSD fiktives Einkommen habe, darf ich daraus "nur" noch 4% geltend machen (umgerechnet 100 Euro bei tatsächichen 2.682,00 (Geschäftsanteil) + 1200 (Darelehen Woihnung).