Die Belohnung für Ehebruch und Vaterentzug, wie sich diese Beistandschaft für mich darstellt, beläuft sich nach Abzug des Selbstbehalts bei mir momentan auf etwa 600 Euro, wodurch ich mich glücklich schätzen darf, nach Abzug der Miete und Nebenkosten noch etwa 450 Euro für Nahrung und Kleidung, sowie meine Kosten der Kinder übrig zu behalten. ... Würden diese Aufwendungen tatsächlich berücksichtigt, wenn ich sie geltend mache, oder haben Sie ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass diese Aufwendungen von den Jugendämtern ignoriert werden? ... Überall steht zwar zu lesen, die Tabelle habe angeblich keine Gesetzeskraft; tatsächlich aber wird sie wie ein Gesetz betrachtet und alle klammern sich stur daran, statt entsprechend des Einzelfalles individuell die Notwendigkeit zu erwägen und ein gesundes Verteilungsverhältnis zwischen der von der Mutter neu aufgestellten Familie und des von ihr ausgesonderten Unterhaltszahlers zu sorgen, damit auch der eigentliche Vater den Kindern weiterhin einen gewohnten Lebensstandard bieten und auch selbst ein würdevolles Leben leben kann, statt de facto von OLG Düsseldorf und Jugendamt ins Existenzminimum gezwungen zu werden).