Begründungen besteht, dass auf der Einkommensseite der Ehefrau die tatsächlichen Altersvorsorgekosten (welche über die o. g. 4% des Teilzeitgehaltes Ehefrau liegen) anerkannt werden müssen? ... Sachverhalt: • in der Ehe gab es anfänglich zwei PKW´s (beide abgezahlt und jeweils auf einen Ehepartner zugelassen) • ein kleiner PKW (Audi A2, zugelassen auf Ehemann, bereits in die Ehe eingebracht) • ein großer PKW für die Nutzung als Familienauto (VW Touran, seit 11/09 auf Ehefrau zugelassen, da erstes Kind im 03/10 geboren wurde, vorher hatte Ehefrau kein eigenes Auto) • das Familienauto (PKW VW Touran) ging Anfang 2018 (vor Trennung) kaputt und es bedarf einer Neuanschaffung, da sonst der Alltag als Familie mit zwei Kindern nicht bewältigt werden konnte (Einkauf, Urlaub mit Wohnwagen, Freizeitfahrten, teilweise Fahrten zur Arbeit Ehefrau, etc.) • mein Ex-Mann wollte unbedingt wieder einen Diesel fahren, aufgrund Dieselskandal und hoher Neuwagenpreise, entschied er sich für ein 1-jähriges Leasing • Leasingnehmer Ehemann über seine Firma, Beginn Mitte April 2018, Laufzeit bis 04/19 • grundsätzlich ist Ehefrau vorrangig mit diesem Leasing-PKW gefahren (Fahrten mit den Kindern, Einkauf, Fahrten zur Arbeit, etc.), ABER auch er hat diesen PKW aktiv genutzt (Urlaub, Einkauf, wenn er nachmittags die Kinder hatte, etc.)... Diese Neuanschaffung ist mit enormen Kosten verbunden, welche alleinig Ehefrau trägt. • Jetzt ist es so, dass er weiterhin (also von 12/18 bis 04/19) die Hälfte der Leasingraten von Ehefrau verlangt.