Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist wichtig, ob das Verfahren bereits abgeschlossen wurde. Läuft das Gerichtsverfahren noch, so ist das Verfahren von der Gegenseite dann für erledigt zu erklären, wenn Sie nun die Urkunde erbracht haben, dass Sie zustimmen, dass Sie nicht der Vater sind. Dann wird nur noch über die Kosten per Gerichtsbeschluss entschieden.
In Familiensachen wird dann, wenn die Parteien keine andere Regelung treffen, eine Kostenaufhebung vorgenommen (jeder trägt seine Kosten selber). Somit hätten Sie nur ihre eigenen Kosten zu tragen, die aber ohne Anwalt gleich null sind. Zudem müssen Sie wohl die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Das wäre nur anders, wenn Sie für die Einleitung des Verfahrens nichts könnten. Sie wurden jedoch mehrfach angeschrieben und haben nicht reagiert, sodass davon auszugehen ist, dass Sie dann auch die Kosten zu tragen haben.
Wenn Ihre Anwältin zu spät reagiert hat, so wäre hier eine Haftung zu prüfen - das aber nur, wenn überhaupt eine Beauftragung vorlag und keine bloße Beratung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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