von Rechtsanwältin Wibke Türk
Ich muss aber zugeben, da ich total pleite war und ich mir keinen Anwalt leisten konnte, habe ich einfach den Betrag der Düsseldorfer Tabelle Stufe I gezahlt - ohne Abzüge. ... Sie wollte von mir die Gehaltszettel der letzten drei Jahre und drohte mir an, dass sie den Kindesunterhalt nach Schweizer Recht nachfordern werde. ... Nun zu meiner Frage: Wenn meine Exfrau Unterhalt in der Schweiz nachfordert, geschieht das nach deutschen Recht (Deutsches Scheidungsurteil vor Umzug meiner Exfrau in die Schweiz), oder nach dem Lugano-Abkommen nach schweizer Recht?