Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Situation: - ich bin geschieden und habe aus der Ehe ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren - ich zahle Ehegaten und Kindesunterhalt, meine Ex-Ehefrau ist nicht erwerbstätig - ich habe jetzt erneut geheiratet - meine jetzige Frau hat ein 2 Monate altes Kind und ist entsprechend nicht erwerbstätig, bzw. hat keine sonstige Einkünfte, ich sorge alleine für deren Unterhalt. - aktuell zahle ich etwa 810 Euro Ehegatenunterhalt und 250 Euro Kindesunterhalt(gerichtlich festgelegt), mein Nettoeinkommen beträgt ca. 2200 Euro. Meine Frage ist: - ob ich weiterhin zur Zahlung des Ehegatenunterhalts an die Ex-Ehefrau verpflichtet bin, falls ja, in welcher Höhe in etwa? - Muss ich die Änderung auch gerichtlich durchsetzen oder reicht es wenn ich die Ehefrau darüber in Kenntnis setze?