Ablehnung Kindergeldantrag für im EU-Ausland lebende Kinder und Ehefrau
vom 8.11.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ab jeder Geburt der drei Kinder hatten wir auch jeweils Kindergeld erhalten (Antragsteller und Empfänger der Kindergeldleistungen war meine Ehefrau!). Ab dem 01.06.2023 zog meine Ehefrau mit unseren drei Kindern in das EU-Ausland Kroatien (Abmeldung in Deutschland für alle vier erfolgte am 31.05.2023!) ... Es kam auch die Aussage, dass wenn ich einen weiteren Nebenwohnsitz bei meiner Ehefrau und den Kinder gehabt hätte, der Antrag zugelassen worden wäre.