In wie weit gilt dies auch für die freie Bahncard, die ich ja ebenfalls nur deshalb zur Verfügung gestellt bekomme, weil ohne An- und Abreise die Ausübung der Tätigkeit nicht möglich ist. ... Würden diese Aufwendungen tatsächlich berücksichtigt, wenn ich sie geltend mache, oder haben Sie ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass diese Aufwendungen von den Jugendämtern ignoriert werden? ... Meine Wohnung in der Heimat kostet mich 590,- Euro warm, statt der zugebilligten EUR 410,- Warmmiete für eine Wohnung entsprechend dem Lebensstandard, den nach Auffassung eines OLG Düsseldorf ein von seinen Kindern getrennter Unterhaltszahler noch haben und seinen Kindern gegenüber darstellen darf, die ihn entsprechend dieses auch für die Kinder neuen Lebensstandards in Erinnerung behalten werden, was sicherlich nicht nur für den Unterhaltsvater, sondern auch für die Zukunft seiner Kinder traumatisierend wirken wird (weshalb ich das deutsche Unterhaltsrecht, die von irgendeinem OLG aufgestellten Tabellen, und schließlich das Wirken der Jugendämter stur nach dieser Tabelle für eine Kindeswohlgefährdung halte.